Fragen & Antworten

Sie haben Fragen zu unserem Vorhaben? Wir beantworten diese gerne.

Grundsätzliche Punkte

  • Soll Zug immer weiterwachsen?

    Die langsame Erholung vom Einbruch in der Finanz- und Wirtschaftskrise zeigte deutlich, dass Nullwachstum oder gar negatives Wachstum (Rezessionen) rasch zu grossen politischen und gesellschaftlichen Verwerfungen führt (Arbeitslosigkeit, Einbruch der Steuereinnahmen etc.). Deshalb muss es auch in Zukunft neue Arbeitsplätze geben. Ohne Wirtschaftsleistung gibt es keinen Wohlstand, und irgendwo muss die Wirtschaftsleistung erbracht werden. Das Vorhaben Tech Clusters Zug sichert Arbeitsplätze und eine gesunde Wirtschaftsstruktur in Zug für die nächste Generation. Der TCZ ist deshalb ein Generationenprojekt. Wem die Zukunft Zugs am Herzen liegt, kann nicht gegen die Modernisierung und den Ausbau eines Industrieareals sein.

  • Soll in Zug noch mehr gebaut werden?

    Der Entwurf zum neuen kantonalen Richtplan geht davon aus, dass in den nächsten Jahrzehnten die Bevölkerung und die Beschäftigten mit etwa 1 Prozent pro Jahr wachsen. Diese vertretbare Zunahme soll aber nicht zu neuen Überbauungen auf der grünen Wiese führen, sondern mit Verdichtungen im schon bebauten Gebiet bewältigt werden. Das Projekt TCZ ist in dieser Hinsicht vorbildlich: Das Areal liegt im Verdichtungsgebiet und es wird kein Quadratmeter Grünfläche überbaut. Im Gegenteil: Auf dem Areal werden zusätzliche Grün- und öffentlich zugängliche Freiflächen geschaffen.

  • Dass V-ZUG hier bleibt ist ja ok: Aber sollten auf der Fläche, die durch die Konzentration der Industrie frei wird, nicht besser preisgünstige Wohnungen im grossen Stil gebaut werden?

    Der Tech Cluster Zug ist nicht einfach eine mögliche Nutzung für freiwerdende Flächen, sondern die Antwort der Metall Zug bzw. V-ZUG auf die internationale Konkurrenz und die Herausforderung der Digitalisierung. Kurz: der Tech Cluster mit seinen Vorteilen punkto Effizienz, Zusammenarbeit, Innovationsanreizen etc. ist die Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung der V-ZUG vor Ort. Ein einzelner Betrieb mit international gesehen geringen Stückzahlen kann die zukünftigen Herausforderungen der Konkurrenz und der Kosten in der Schweiz nicht stemmen.

  • Was ist an der Behauptung, mit dem Bebauungsplan würde V-Zug «extrem viel» erhalten, die Firma sollte deshalb mehr «zurückgeben»?

    V-Zug «erhält» - wohlgemerkt auf dem eigenen Gelände – eine höhere Ausnützung für die industrielle Nutzung. Ob dies «extrem viel» ist, darf mit Blick auf den nationalen und internationalen Standortwettbewerb bezweifelt werden. Es ist heute nicht unüblich, dass Städte für die Ansiedlung von produzierenden Unternehmen nicht nur Flächen zu äusserst günstigen Konditionen oder sogar gratis zur Verfügung stellen und zudem ausserordentlich flexibel bezüglich aller Arten von Bewilligungen sind. Hier in Zug stehen der zusätzlich gewährten industriellen Ausnützung massive Investitionen des Unternehmens zur langfristigen Sicherung von Arbeitsplätzen gegenüber sowie auch die Öffnung eines grossen Teils des eigenen Areals für öffentliche Nutzungen. Es ist deshalb nicht ganz klar, was das Unternehmen als ein grosser Steuerzahler und grosser Ausbildner von Lehrenden zusätzlich «zurückgeben» müsste.

  • Würde V-ZUG wirklich weggehen, wenn der Bebauungsplan nicht durchkommt (oder gewaltig abgespeckt würde)?

    Ja, aber man muss sich das nicht als dramatischen Auszug vorstellen. Die Verlagerung einer Firma ist, wie das Projekt Tech Cluster selbst, ein langwieriger Prozess. Aber die Weichen werden jetzt gestellt: Wenn der Tech Cluster nicht realisiert werden kann, wird in Zug zwar noch eine ganze Weile weiterproduziert, aber es wird nicht mehr investiert. Die Wertschöpfung (und die Arbeitsplätze) verlagern sich Schritt für Schritt an andere Orte. Auch wenn die Maschinen nicht von heute auf morgen stillstehen würden, wäre die Situation auch aus der Sicht des Unternehmens von heute auf morgen gänzlich verändert.

  • Das Vorhaben Tech Cluster Zug ist ja gut und recht, aber was geschieht, wenn die Eigentümer die Firma aus irgendeinem Grund doch verkaufen und das Projekt aufgeben würden?

    Gerade für diesen unwahrscheinlichen Fall sorgt der Bebauungsplan vor: Unter der geltenden alten Regelung könnten weite Teile des Areals in Büros umgenutzt werden. Der jetzt vorgelegte Bebauungsplan reserviert rund ein Drittel des Volumens für die Industrie und die Logistik. Diese planrechtlichen Vorgaben sind an das Grundstück gebunden und gelten selbstverständlich auch für einen allfälligen neuen Eigentümer.

Bebauungsplan

  • Wie kann man überhaupt einen Bebauungsplan (mitsamt Anpassungen des Zonenplans) machen, wenn gar kein konkretes Bauprojekt vorliegt?

    Ein Bebauungsplan legt die Regeln für ein ganzes Areal fest. Er enthält die Vorgaben, die später bei den konkreten Projekten auf den einzelnen Baufeldern befolgt werden müssen. Mit wenigen Ausnahmen für kleinere Betriebsgebäude ist für jeden zukünftigen Bau ein Konkurrenzverfahren vorgeschrieben. Selbstverständlich unterstehen alle später geplanten Bauten normalen Baubewilligungsverfahren mit öffentlichen Auflagen und Einsprachemöglichkeiten für Private.

  • Welche Nutzungen gibt der Bebauungsplan vor?

    Mit der vorliegenden Zonenplanänderung und der Änderung der Bauordnung wird festgeschrieben, dass mindestens 330'000m3 bzw. ein Drittel der maximal zulässigen Baumasse für Produktion und Logistik bestimmt sind.

    Wohnraum ist im Umfang von mindestens 55'000m3 bis maximal 160'000m3 vorgesehen (ca. 180 Wohnungen). Der Rest sind Nutzflächen für Gewerbe und Dienstleistungen. Verkaufsnutzungen sind bis 10'000 m3 zulässig. Ferner ist eine Kindertagesstätte für Mitarbeitende der Firmen im Tech Cluster geplant.

  • Mit dem Bebauungsplan Tech Cluster Zug wird das heute eingehegte und geschlossene Fabrikareal geöffnet. Heisst dies, dass dann sich dann jedermann auf dem Gelände frei bewegen kann?

    Der Bebauungsplan legt zahlreiche öffentliche Plätze und Wege für den Fussgänger- und Veloverkehr fest, ebenso natürlich die Strassen für die Anlieferungen und den MIV. Umgekehrt können die Baufelder, die dereinst industriell genutzt werden, aus Sicherheitsgründen nicht für das Publikum bzw. den Langsamverkehr geöffnet werden. Es gilt das Prinzip: Öffnung, wenn immer möglich, aber nicht bei industrieller Nutzung.

  • Wieso braucht es jetzt einen Bebauungsplan für das gesamte Areal, wenn es doch 20 bis 25 Jahre dauern wird, bis die letzten Baufelder entwickelt werden?

    Für V-ZUG geht es um den Grundsatzentscheid, wo in Zukunft produziert werden soll. Voraussetzung für den Verbleib am Standort Zug ist das Vorhaben Tech Cluster. Über die bessere Nutzung des Grundstückes hinaus entsteht erst mit dem Tech Cluster, also der Vielzahl von Firmen, Startups, Dienstleistern sowie Labors und Schulen, das Ökosystem, das für zukünftige innovative Geschäftsfelder und neue Produkte nötig ist. Verbunden mit dem Standortentscheid sind grosse Investitionen mit langen Vorlauf- und Planungszeiten. Dies langen Fristen gelten auch für die zukünftigen Nutzer und Partner, die auf dem Areal angesiedelt werden sollen. Es ist deshalb unumgänglich, dass am Anfangs dieses Prozesses Planungssicherheit geschaffen wird. Das Verfahren dauert nun seit dem Masterplan-Wettbewerb schon 5 Jahre! Man kann den Bebauungsplan nicht noch weiter aufschieben.

  • Leistet sich V-ZUG nicht einfach einen «überrissenen» Bebauungsplan, weil sie die Industriearbeitsplätze als «Joker» einsetzen kann?

    Bei dieser Betrachtungsweise muss man zwei Punkte zu korrigieren: Erstens ist der vorgelegte Bebauungsplan nicht einfach ein Vorschlag von V-ZUG, sondern das Resultat einer mehr als zwei Jahre dauernden gemeinsamen Bearbeitung des Masterplans mit der Stadt. Das Resultat dieser Zusammenarbeit wurde zudem vom Kanton in allen Details überprüft. In diesem Sinn ist der BBP nicht «überrissen», sondern im Gegenteil ein ausgewogener Kompromiss, bei dem öffentliche und private Interessen sorgfältig aufeinander abgestimmt wurden. Hinzu kommt noch, dass eine äusserlich gesehen hohe Baumasse für industrielle Bauten nicht mit der Situation im Wohnungsbau oder bei gewöhnlichen Bürobauten verglichen werden kann. Die modernen Produktionsanlagen erfordern – auch unter dem Aspekt der Arbeitsplatz-Qualität – Raumhöhen von 5 und mehr Meter. Da kommt rasch ein grosses Volumen zustande, ohne das die vermietbare Fläche entsprechend ansteigen würde.

    Zweitens werden die Arbeitsplätze nicht als «Joker» für ein Immobilienprojekt eingesetzt. Arbeitsplätze sind kein Joker, mit Arbeitsplätzen spielt man nicht. Aber abgesehen von solchen lockeren Formulierungen ist es gerade umgekehrt: die verbesserte Nutzung der Immobilien, die Bereicherung des Areals durch das Ökosystem Tech Cluster, ist die Voraussetzung für die Erhaltung der Arbeitsplätze. Um im Bild des «Jokers» zu bleiben: in Wirklichkeit ist der Tech Cluster der Joker für die Arbeitsplätze, nicht umgekehrt. Zudem sollte man bei der Beurteilung des Bebauungsplans nicht vergessen, dass sich das Areal im Verdichtungsgebiet befindet, dass der Kanton zur Erfüllung des revidierten Raumplanungsgesetzes definieren musste. Unter diesem Aspekt erscheint die Qualifizierung «überrissen» selbst etwas überrissen.

Städtebau & Architektur

  • Die Baubereiche für Hochhäuser sind riesig. Warum?

    In Übereinstimmung mit den vom Kanton definierten Verdichtungsgebieten sieht der Bebauungsplan Tech Cluster tatsächlich die Möglichkeit von Hochhäusern vor. Allerdings handelt es sich um Hochhäuser im schweizerischen Massstab. Gegenüber den ersten Vorschlägen von Städtebauern und Architekten wurden die Höhen deutlich reduziert, aus 80m wurde 60m und aus 60m 50m. Riesig ist also ein relativer Begriff. Die genauen Standorte sind noch nicht abschliessend definiert. Im Rahmen von den einzelnen Konkurrenzverfahren wird auszuloten sein, wo und wie hohe Häuser angeordnet werden.

  • Wie wird architektonische Qualität sichergestellt?

    Dem Bebauungsplan ist ein Studienplanungsverfahren vorangegangen. Ein hochkarätiges Beurteilungsgremium unter der Leitung des damaligen Stadtarchitekten B. Aeberhard, hat mit fünf renommierten Architekturbüros (aus Dänemark, Genf, Zürich und der Zentralschweiz) den besten Vorschlag ausgelesen und zur Weiterbearbeitung empfohlen. Der daraus entstandene Bebauungsplan liefert die rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Areals. Er bestimmt, wo auf dem Areal wie viel gebaut werden kann und welche Flächen frei bleiben. Die Bebauung erfolgt in Etappen. Für alle Baubereiche müssen Konkurrenzverfahren durchgeführt werden. Einzig Gebäude mit einer Höhe von unter 30 Meter im Baubereich II sind davon ausgenommen, damit betrieblich notwendige Bauten für V-ZUG zeitnah realisiert werden können.

  • Was passiert mit den inventarisierten Gebäuden?

    Diese werden im Sinne der Denkmalpflege erhalten und in die Neubauten integriert respektive an diese angebaut. Auch hier wieder gilt: geschützte Bauteile sind heute ein Vorteil, weil aus ihnen eine Adresse abgeleitet werden kann.

Nutzung / Mix

  • Welche Nutzungen sind vorgesehen?

    Der Tech Cluster Zug soll unterschiedliche Unternehmen und Organisationen zusammenbringen: ein bis zwei grössere industriell produzierende Unternehmen, einige kleinere etablierte Spezialfirmen, einige Technologie-Start-ups, eine oder zwei Ausbildungseinrichtungen im technischen Bereich, aber auch moderne Gewerbetriebe oder neue Manufakturen. Hinzu kommen Wohnungen, einige Läden und Restaurants und städtische Dienstleistungen. Weiter sind auch Räume für Kindertagesstätten und Treffpunkte vorgesehen. Inhaltlich gibt es zwei Leitlinien. Zum einen sollen Firmen und Organisationen mit hoher Kompetenz in Megathemen wie Sensorik, Cleantech, Simulationstechnik, Smart Cities etc. angezogen werden. Dann aber auch Unternehmen aus Branchen, die eine hohe Affinität zu den Produkten oder Prozessen von Metall Zug haben wie Gebäudetechnik, Nahrungsmitteltechnik, Medizintechnik und Reinigung.

  • Was geschieht, wenn sich die Idee des Tech Clusters nicht realisieren lässt, d.h. die avisierten Nutzer ausbleiben?

    Metall Zug/V-ZUG glauben aus guten Gründen an die Zukunft des Standortes. Im Vergleich zu anderen Innovations- und Technoparks etc. hat das Areal den entscheidenden Vorteil, dass mit der V-ZUG schon ein grosses, modernes und weit herum bekanntes Industrieunternehmen vor Ort ist. Daraus ergeben sich zahlreiche Synergien, die den Tech Cluster Zug besonders attraktiv machen. Man muss auch in Erinnerung rufen, dass Metall Zug nicht als ein Immobilien-Entwickler auftritt, der unter Zeitdruck steht, weil seine Investition bzw. das gekaufte Grundstück rasch Rendite abwerfen muss. Entscheidend für die Entwicklung des Tech Clusters ist die richtige Mischung der neuen Nutzer. Anders als im Wohnungsbau oder bei normalen Büronutzungen geht es bei den zukünftigen Tech Cluster-Partnern um sehr langfristige Engagements. Deswegen ist übrigens auch sinnvoll, bis zu definitiven Lösungen interessante Zwischennutzungen anzusiedeln, die zur Belebung des Areals beitragen.

  • In verschiedenen Aussagen zum Bebauungsplan wird zwischen Nord- und einem Süd-Areal unterschieden. Aber gleichzeitig spricht man vom Tech Cluster in der Einzahl?

    Die Unterscheidung von Nord und Süd geht einerseits darauf zurück, dass in der ersten Phase des Tech Clusters der Betrieb von V-Zug auf dem nördlichen Teil des Areals konzentriert werden soll. Ebenso wurden in einigen Szenarien des Richtplans die beiden Bereiche des Areals auch städtebaulich stärker differenziert. In der Weiterentwicklung des Richtplans zum vorliegenden Bebauungsplan erhielt dann die Einheit des gesamten Tech Clusters ein grösseres Gewicht. Das bedeutet, das mit Ausnahme des Wohnens auf allen Baufeldern alle Nutzungen (Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen) möglich sein sollten. Ein gewichtiges Argument für die Einheit ergibt sich auch aus dem geplanten hochintegrieren und nachhaltigen Energieverbund über das gesamte Areal. Eine Aufteilung Nord = Industrie und Süd = «Stadt» würde der vorgesehenen Durchmischung der Funktionen widersprechen.

  • Es wird immer betont, dass das Tech Cluster ein Ökosystem werden soll. Was bedeutet das genau? Ist damit gemeint, dass es auf dem Areal besonders ökologisch zu- und hergehen soll?

    Ja und Nein. Der Tech Cluster strebt mit einem neuen Energienetz mit einer Wärme/Kälte-Erzeugung aus Grund- und Seewasser, einer flächendeckenden Photovoltaik-Anlage sowie einem «smarten» Verkehrsmanagement höchste Umwelt- und CO2-Vermeidungsstandards an. Aber der Begriff Ökosystem bezieht sich in erster Linie auf die vielfältigen Austauschbeziehungen und Wechselwirkungen, die mit der Ansiedlung neuer Firmen, Schulen, Forschungseinrichtungen und öffentlichen Räumen entstehen. Solche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ökosysteme werden zunehmend wichtiger, um qualifizierte Arbeitsnehmer anzuziehen und um ein innovatives Klima zu schaffen.

  • Werden die «betriebsnahen» Wohnungen nur Mitarbeitern von V-ZUG zur Verfügung stehen, oder auch der breiten Bevölkerung?

    Die Wohnungen auf dem Areal erhöhen in erster Linie die Attraktivität des Tech Clusters. Es kann sein, dass ein neu angesiedelter Betrieb für seine Mitarbeitenden oder für temporäre Projektmitarbeiter und Spezialisten Wohnraum bereitstellen möchte und deswegen auf «seinem» Baufeld ein entsprechendes Angebot erstellt. Also sicher keine Reservation der Wohnungen für V-ZUG-Mitarbeitende, aber faktisch eine Verknüpfung von Wohnungen und Tech Cluster.

Mehrwert-Abschöpfung etc.

  • Der BBP ist in grossen Zügen ok, aber ist der «Preis», den V-ZUG für die höhere Ausnützung zahlt, ist viel zu tief! Sollten die Abschöpfung bzw. die Leistungen an die Stadtnicht deutlich grösser sein?

    Bei dieser Einschätzung muss man zuerst bedenken, dass «Volumen» in der Industrie nicht das gleiche bedeutet wie im Wohnungs- und Bürobau. In der Industrie wird mit Hallen von 5 und mehr Meter Höhe viel «Luft» umbaut. Eine relativ hohe Baumassenziffer bedeutet deshalb nicht eine hohe Ausnützung im üblichen Sinn. Im Fall von V-ZUG kommt hinzu, dass der Um- und Ausbau bei laufender Produktion erfolgt. Dies bedingt zahlreiche Provisorien und eine zeitliche Staffelung von Baumassnahmen. Gegenüber normalen Immobilienprojekten ist der Aufwand wesentlich höher, d.h. der Mehrwert entsprechend geringer. Zudem fällt dieser viel später an als im normalen Büro- oder Wohnungsbau. Für den Tech Cluster muss das Land quasi zuerst «urbar» gemacht werden, bevor irgendetwas gebaut werden kann. Deshalb führt ein Vergleich mit einem Projekt auf der grünen Wiese in die Irre. Schliesslich muss man auch die zahlreichen Eigentümer-Verpflichtungen, die mit Bebauungsplan verbunden sind (Auflagen für öffentliche Plätze und Wege, Nachhaltigkeitsvertrag, grosses Engagement für den preisgünstigen Wohnungsbau etc.) zum «Preis» dazurechnen.

  • Wie wurde der Mehrwert errechnet, der durch den Bebauungsplan entsteht?

    Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, dass bei allen Planungen, welche zu einer Anpassung der Grundordnung (Bauordnung und Zonenplan) oder zu einer Erhöhung der Ausnützung bzw. der Baumasse führen, die Frage eines allfälligen Mehrwerts geklärt wird. Dies gilt insbesondere in der aktuellen Übergangsphase von neuem Bundesrecht zu kantonalen bzw. kommunalen gesetzlichen Regelungen. Für die Planung Tech Cluster Zug haben die Stadt Zug und die V-ZUG Immobilien AG die Fahrländer Partner Raumentwicklung AG beauftragt, eine entsprechende Mehrwertermittlung vorzunehmen.

  • Im Gutachten kommen Fahrländer Partner zum Schluss, dass kein Mehrwert resultiert, obwohl die Baumasse um ca. 1/3 erhöht wird. Wie das?

    Dieser Befund ergibt sich daraus, dass gegenüber der heutigen Bauordnung neu ein Mindest-Industrieanteil vorgeschrieben ist. Dieser Drittel entspricht in etwa der höheren Ausnützung. Der Industrie-Mindestanteil trägt massgeblich dazu bei, dass kein Bodenmehrwert wie bei «normalen» Wohn- und Büronutzungen anfällt. Zudem können gewisse hochwertige Nutzungen nicht im unmittelbaren industriellen Umfeld platziert werden. Ebenso braucht es umfangreiche Vorinvestitionen, um die bestehenden Produktionsanlagen innerhalb des Areals zu zügeln. Dieser langwierige und aufwändige Prozess bedeutet, dass die frei werdenden Flächen erst mit einer erheblichen Verzögerung entwickelt werden können, erhebliche Kosten aber schon vorher entstehen. Erträge fallen hingegen sehr viel später an als bei normalen Wohn- und Büronutzungen.

  • Warum wird der preisgünstige Wohnraum nicht innerhalb des Areals erstellt?

    Dies ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die V-ZUG sieht innerhalb des Areals eher betriebsnahen Wohnraum vor. Also für Mitarbeitende der Betriebe und Einrichtungen vor Ort. Denkbar sind auch Lösungen für Wohnraum auf Zeit. Eigentliche Familienwohnen wird es vermutlich nicht geben, da sich das Umfeld (Industrie, Produktion, Anlieferverkehr) eher weniger eignet. Dadurch ist aber auch weniger mit hochpreisigen Wohnungen zu rechnen.

  • Werden die Erträge aus dem südlichen Teil des Areals oder vom Baufeld beim Zugorama benutzt, um die Baufelder im Norden «querzufinanzieren»?

    Jedes Projekt auf den acht Baufeldern muss für den zukünftigen Partner, aber auch für Metall Zug als Vermieter oder Baurechtsgeber wirtschaftlich aufgehen. Der Begriff der Querfinanzierung ist deshalb fehl am Platz. Das bedeutet aber nicht, dass jeder m2 auf dem ganzen Areal gleich viel kosten wird. Auch auf dem Tech Cluster-Areal wird es unterschiedliche Lagen geben. Über die lange Realisierungszeit hinweg werden sich auch die Preise (und die Erstellungskosten) entwickeln. Wie bei jedem Vorhaben muss am Schluss der Gesamtnutzen stimmen. Deshalb kann man den Bebauungsplan auch nicht auseinanderdividieren

Verkehr / Erschliessung

  • 2'250 Parkplätze oder 1'736? Welche Zahl gilt?

    Maximal sind 2'250 Parkplätze zulässig. Diese Zahl steht allerdings unter der Voraussetzung, dass die Verkehrsqualität auf dem relevanten Strassennetz keine Einbusse erfährt. Der Kanton und auch die Stadt sind bestrebt, bei Verdichtungsprojekten nicht mehr Parkplätze zuzulassen, als dies bereits heute der Fall wäre. Der Wert von 1'736 stellt gleichzeitig das Minimum dar, welches bei einer guten Erschliessung mit dem ÖV nach den einschlägigen Schweizer Normen erforderlich wäre. Dies setzt aber voraus, dass sich das Busangebot für das Gebiet massgeblich verbessert. Die Erstellung der Parkplätze erfolgt etappiert. Heute gibt es auf dem Areal 500 Parkplätze.

  • Produziert das Projekt nicht sehr viel Mehrverkehr?

    Mit den zusätzlichen Parkplätzen wird es ziemlich sicher mehr Verkehr geben. Es kommt es aber darauf an, wann dieser auftritt und mit welchem Verkehrsmittel. Die V-ZUG produziert zum Beispiel im Schichtbetrieb. Die Beschäftigten bewegen sich fast immer ausserhalb der üblichen Verkehrs- Spitzenzeiten. Weil die Mitarbeitenden aber eben sehr früh und spät und meistens auch von weiter her anreisen, sind sie auf ein Auto angewiesen.

    Für die Büroarbeitsplätze ist ein intelligentes Mobilitätsmanagement vorgesehen, das Mehrverkehr vermeidet. Ideal ist es natürlich, wenn Beschäftigte auf dem Areal oder vor Ort wohnen. Mit den angestrebten büronahen Wohnflächen besteht ein erhebliches Potenzial zur Verkehrsvermeidung. Für das Projekt Tech Cluster wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Untersucht wurden insbesondere die Lärm-Auswirkungen. Die Studie zeigt, dass die Grenzwerte überall eingehalten werden können.

  • Sind Ausbauten an den Strassen geplant?

    Ja, die wird es geben. Allerdings nicht nur wegen des Tech Clusters, sondern auch im Zusammenhang mit der Tangente Zug/Baar und weiteren Verdichtungsgebieten in der Nachbarschaft. Kleinere Ausbauten sind an der Oberallmendstrasse vorgesehen, wobei diese in der Tempo-30 Zone verbleiben wird. In der Grienbachstrasse sollen Radstreifen markiert und die Bushaltestelle ausgebaut werden. Auch an der Industriestrasse wird es vermutlich mittelfristig einige Ausbauten geben. Zuerst an den Knoten (vor allem an der Ahornstrasse). Wichtig ist aber auch, dass überall Radstreifen und genügend breite Trottoirs vorgesehen sind. Zudem sollen an den Strassen Baumreihen gepflanzt werden.

  • Wo sind die Zufahrten angeordnet?

    An der Industriestrasse, der nördlichen Oberallmendstrasse bis auf Höhe Ibelweg und an der Grienbachstrasse.

  • Gibt es LKW-Verkehr im Wohnquartier?

    Das bestehende LKW-Fahrverbot in der südlichen Oberallmendstrasse und der Göblistrasse bleibt erhalten. Dort sind auch keine Zufahrten zulässig. Der LKW-Verkehr soll von und nach Norden abgewickelt werden.

Umwelt / Ökologie

  • Ist das Projekt nachhaltig?

    Der V-ZUG und auch dem Stadtrat ist die Nachhaltigkeit über die Gesamtlebensdauer des Tech Clusters bei minimalem Ressourcenverbrauch ein grosses Anliegen. Bereits 2016 wurde eine Vereinbarung unterzeichnet, worin der Zweck und Ziel des Nachhaltigkeitskonzepts, die Themenfelder sowie die Art und Weise der Dokumentation und Beurteilung definiert sind. Im Rahmen des ersten Baugesuchs nach dem neuen Bebauungsplan wird das Konzept präzisiert und eingereicht werden. Die V-ZUG wird auf dem Areal ein sogenanntes «Multi-Energy-Hub» erstellen, um so die Nutzer aller Bauten und Anlagen auf nachhaltige Art und Weise mit sämtlichen benötigten Energien zu versorgen. Die Grösse des Areals und die geplanten Massnahmen erlauben zudem eine wirklich relevante CO2-Vermeidung. Das Vorhaben Tech Cluster ist aber auch schon deswegen sehr nachhaltig ist, weil die Präsenz der Industrie zur Resilienz des Standortes beiträgt. Niemand weiss heute, welche Umwälzungen die Digitalisierung für die (administrativen und beratenden) Dienstleistungen mit sich bringen wird. Demgegenüber erscheint die Industrie trotz Automatisierung als nachhaltige Wertschöpfung. Irgendwo müssen Dinge produziert, zusammengesetzt, physisch beweg und behandelt werden (auch wenn dies teilweise durch Roboter geschieht - wie schon heute. Industrielle Arbeitsplätze sind gerade für Zug mit seinem hohen Dienstleistungsanteil besonders wichtig.

  • Werden die Bäume erhalten?

    Ja. Und nicht nur das, sondern es werden zusätzliche Bäume gepflanzt. Hauptsächlich entlang der öffentlichen Strassen. Aber es ist auch erwünscht, dass auf gewissen innenliegenden Plätzen Baumpflanzungen entstehen.

Verfahren

  • Wird alles auf einmal gebaut? Wie lange dauert die Realisierung?

    Die Transformation des Areals bei laufendem Betrieb stellt eine riesige Herausforderung dar. Bevor an einem Ort etwas gebaut werden kann, muss die Nutzung temporär irgendwo ausgelagert werden. Wenn man das heutige Areal kennt, weiss man, dass dort freie Flächen rar sind. Dann folgen Abriss und Neubau. Erst danach kann die Nutzung definitiv gezügelt werden. Dieses schrittweise Vorgehen bedeutet, dass nicht alles auf einmal gebaut werden kann. Seitens V-ZUG bestehen Pläne, bis 2025 den südlichen Teil des Areals freispielen zu können. Die geplanten Provisorien sind übrigens sehr aufwändig, weil es in der Industrie ja absolut keine Abstriche bei der Qualität geben kann! Bei einem Wohnungsumbau kann man gewisse Abstriche an der Nutzungsqualität machen, in der Industrie geht das nicht.

  • Kann das Volk über das Projekt abstimmen?

    In Zug befindet der Grosse Gemeinderat in zwei Lesungen über den Bebauungsplan Tech Cluster Zug. Wie jeder Bebauungsplan untersteht auch dieser dem Referendum. Dieses kann entweder vom Grossen Gemeinderatbeschlossen werden (mit 14 Stimmen) oder die Stimmberechtigten können das Referendum ergreifen (500 Unterschriften).